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Hintergrundinformationen zu JI-Projektablauf
PIN - Vorprüfung der Projektidee
Im Vorfeld sollte eine Vorprüfung der Projektidee stattfinden und eine Kurzdokumentation (PIN - Project Idea Note) erstellt werden. PIN enthält die wichtigsten Projektinformationen, eine erste Machbarkeitsanalyse und eine erste Einschätzung der zu erwartenden Emissionsminderung. Ziel dieser Vorprüfung ist es, Machbarkeit und Genehmigungsfähigkeit des Projektes mit geringem Aufwand früh festzustellen.
PDD – Genehmigungsantrag
Das Project Design Document (PDD) ist das zentrale Dokument im Genehmigungsantragsverfahren für Emissionsminderungsprojekte. Neben der allgemeinen Beschreibung des Projektes enthält das PDD Informationen über die Berechnungsmethoden, die erwartete Emissionsminderung sowie den Nachweis der Zusätzlichkeit und den Monitoring-Plan.
Die Emissionsreduktion wird als Differenz zwischen einem hypothetischen Referenzszenario (Baseline-Szenario = Emissionsentwicklung ohne Reduktionsmaßnahme) und der Projektemission berechnet. Bei der Erstellung des Baseline-Szenarios und des Monitoring-Plans können auch für JI-Projekte die von dem CDM-Executive Board genehmigten Methoden verwendet werden.
Determinierung
Das PDD muss bei einer vom JISC akkreditierten Institution (Independent Entity – IE) zur Determinierung vorgelegt werden. Dabei werden die zur Bestimmung der Baseline verwendeten Methoden, die Berechnung der Emissionsreduktion, die Zusätzlichkeit und der Monitoring-Plan überprüft. Während des Determinierungsprozesses wird das PDD für 30 Tage auf der UNFCCC-Webseite zur Kommentierung veröffentlicht. Das Verfahren entspricht der Validierung von CDM Projekten.
Genehmigung
Die zuständigen Behörden (Designated Focal Point, DFP) sowohl in dem Gastgeberland als auch in dem Investorland müssen in „Letters of Approval“ (LoAs) dem Projekt zustimmen. Die „LoAs“ werden ausgestellt, wenn das Projekt die jeweils nationalen Vorgaben für JI-Projekte erfüllt. Nach positiver Überprüfung durch das JISC gilt das Projekt als offiziell anerkannt.
Monitoring
Die Projektumsetzung und die dabei anfallenden Emissionen sind gemäß dem im PDD festgelegten Monitoring-Plan zu überwachen. Anhand dieser Daten werden in regelmäßigen Abständen (meistens jährlich) Monitoringberichte angefertigt. Darin werden die tatsächlich erzielten Emissionsminderungen nachgewiesen.
Verifizierung
Der Monitoringbericht muss bei einer vom JISC akkreditierten Prüfungsinstitution (Independent Entity – IE) zur Verifizierung vorgelegt werden. Die Verifizierung soll die in einem bestimmten Zeitraum erreichte Emissionsminderung bestätigen. Außerdem wird geprüft, ob die Überwachung des Projektes gemäß Monitoring-Plan erfolgt ist.
Zertifikatausgabe
Nach positiver Verifizierung und Prüfung gibt das JISC gegenüber der Behörde in dem Gastgeberland (DFP) den Transfer der verifizierten Menge von Emission Reduction Units (ERUs) zwischen dem Investor- und dem Gastgeberland frei.
Vermarktung
Die Vermarktung von ERUs kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Sie können auf unternehmerischer Ebene innerhalb der Emissionshandelssysteme gehandelt werden. Die EU Linking Directive beispielsweise regelt als Verbindungsrichtlinie die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Europäischen Emissionshandel. In Deutschland findet die Regelung im Rahmen des Projekt-Mechanismen-Gesetzes (ProMechG) statt.
Eine weitere Möglichkeit ist das Reservieren von ERUs, da sie über längere Zeiträume – auch periodenüberschreitend – anwendbar sind.

