Lexikon
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AAU
Siehe Assigned Amount Units
Abgabe von Zertifikaten
Anlagenbetreiber müssen jährlich die Emission von Treibhausgasen der spezifizierten Anlagen an das nationale Emissionshandelsregister melden und für jede emittierte Tonne CO2e eine Emissionsberechtigung abgeben.
Accredited Independent Entity (AIE)
Projekte zur Emissionsreduktion durchlaufen Prüfungs- und Genehmigungsverfahren, die den Vorschriften des Kyoto-Protokolls unterworfen sind. Zur Sicherstellung der Ermittlung der tatsächlichen Emissionsreduktion werden unabhängige juristische Personen (Accredited Independent Entities) eingeschaltet. In Deutschland sind z.B. TÜV Nord und TÜV Süd als AIEs akkreditiert.
Additionality
Siehe Zusätzlichkeit
AIE
Siehe Accredited Independent Entity
Allokationsplan
Nationaler Allokationsplan (NAP) ist ein auf nationaler Ebene verabschiedeter Plan jedes einzelnen EU-Mitgliedsstaates, worin festgelegt ist, wie viele Emissionsberechtigungen dieser Staat innerhalb der bestimmten Verpflichtungsperiode den einzelnen emittierenden Anlagen zuteilt (Zuteilung). Die Auswahlkriterien sollen objektiv und transparent sein und die Bestimmungen des Anhangs III der EU-Emissionshandelsrichtlinie sind bei der Zuteilung ebenfalls zu berücksichtigen. Die NAPs aller EU-Staaten werden von der EU-Kommission in Brüssel geprüft und genehmigt.
Anlage
Die EU-Emissionshandelsrichtlinie beschreibt eine Anlage als eine ortsgebundene technische Einheit, die über eine eigenständige Betriebsgenehmigung nach dem Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG) verfügt und in der im Anhang I der EU-Emissionshandelsrichtlinie beschriebene technische, auf die Umweltverschmutzung durch Treibhausgas-Emissionen bezogene Tätigkeiten ausgeführt werden (siehe auch Anlagenbetreiber).
Anlagenbetreiber
Anlagenbetreiber sind natürliche oder juristische Personen, die eine Anlage im Sinne der EU-Emissionshandelsrichtline und des BimSchG besitzen und/oder betreiben und/oder denen national rechtmäßige wirtschaftliche Verfügungs- und Entscheidungsmacht über den technischen Betrieb einer Anlage übertragen worden ist.
Annex I
Anhang zum Klimarahmenübereinkommen (UNFCCC) mit einer Liste der Industrie- und Transformationsländer, die sich freiwillig zur Triebhausgas-Reduktion nach Vorgaben des Kyoto-Protokolls verpflichtet haben. Annex I Länder werden oftmals alternativ als Annex B Staaten bezeichnet, da die Länderlisten in beiden Anhängen fast identisch sind.
Annex II
Industrieländer, die sich innerhalb des Klimarahmenübereinkommens (UNFCCC) zu konkreten Klimaschutz-Leistungen verpflichtet haben, wie z.B. entsprechende finanzielle Unterstützung der Entwicklungsländer. Annex II Länder sind weitestgehend die Annex I Staaten mit Ausnahme der Transformationsländer wie z.B. Polen oder Russland (Mehrzahl der mittel- und osteuropäischen Länder).
Annex A
Anhang A des Kyoto-Protokolls enthält eine Liste der Treibhausgase und Gruppen von Emissionsquellen.
Annex B Staaten
Anhang B zum Kyoto-Protokoll enthält eine Liste der Länder, die sich freiwillig zu Emissionsreduktionen in der Periode 2008-2012 verpflichtet haben. Die Länderlisten von Annex B und Annex I sind fast identisch.
Anrechnungszeitraum
Anrechnungszeitraum ist die Periode, in der aus einem Emissionsminderungsprojekt unter Anwendung der flexiblen Kyoto-Mechanismen (JI/CDM) handelbare Emissionszertifikate (ERUs bei JI und CERs bei CDM) generiert werden können. Der Anrechnungszeitraum muss nicht unbedingt mit der Laufzeit des Projektes identisch sein.
Assigned Amount Units (AAUs)
Das sind Emissionszertifikate, die den Industrieländern (Annex B Staaten) auf der Basis ihrer Emissionsreduktionsverpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll zur Verfügung stehen. Sie werden auch als "zugeteilte Menge" bezeichnet. Eine Einheit (AAU) entspricht dem Recht zur Emission von einer Tonne CO2 (Kohlendioxid) oder CO2e (Äquivalent) in einem bestimmten Zeitraum. Seit 2008 sind die AAUs auf staatlicher Ebene handelbar.

