Hintergrundinformationen zu Emissionszertifikaten

Neben AAUs (Assigned Amount Units - Annex B Staaten zugeteilte Emissionsrechte) und EUAs (EU-Allowances - europäische Emissionsberechtigungen) gibt es zwei weitere wichtige Zertifikatstypen: ERUs (Emission Reduction Units - Emissionsreduktionseinheiten) und CERs (Certified Emission Reductions - zertifizierte Emissionsreduktionen).

AAUs sind Emissionszertifikate, die den Industrieländern (Annex B Staaten) aufgrund ihrer Emissionsreduktionsverpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll zur Verfügung stehen. AAUs sind nur zwischenstaatlich handelbar.

EUAs werden gemäß dem Nationalen Allokationsplan (NAP) Unternehmen zugeteilt, die dem EU-Emissionshandel unterliegen. Die Unternehmen nutzen die EUAs zur Erfüllung ihrer Emissionsminderungsverpflichtungen oder veräußern diese innerhalb des EU-Emissionshandelssystems.. Die Rahmenbedingungen für die Übertragbarkeit von EUAs sind in der EU-Emissionshandelsrichtlinie festgelegt, die im deutschen Recht durch das TEHG umgesetzt worden ist.

Sowohl CERs als auch ERUs sind Emissionszertifikate, die für erfolgreich durchgeführte Emissionsminderungsprojekte ausgegeben werden. CERs resultieren aus den sogenannten CDM-Projekten (Clean Development Mechanism) in Entwicklungsländern, die ERUs stammen aus JI-Projekten (Joint Implementation), die in Industrie- bzw. Transformationsländern (z.B. in osteuropäischen Staaten) realisiert werden. CERs und ERUs können sowohl von den Industriestaaten als auch von den Unternehmen aus solchen Ländern zur Erfüllung ihrer Emissionsreduktionsverpflichtungen angewendet werden. CERs können seit 2005, ERUs erst seit Anfang 2008 im EU-Emissionshandelssystem eingesetzt werden. Die Anwendbarkeit von CERs und ERUs im EU-Emissionshandelssystem wird durch die EU-Ergänzungsrichtlinie (EU Linking Directive) geregelt, die im deutschen Recht durch das Projekt-Mechanismen-Gesetz (ProMechG) umgesetzt worden ist.