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Internationale Emissionshandelssysteme
Der Emissionshandel in der Schweiz
Das schweizerische Emissionshandelssystem gilt für Firmen, die für den Zeitraum von 2008 bis 2012 eine rechtsverbindliche Verpflichtung zur Reduktion von energiebedingten Treibhausgasemissionen eingehen. Im Gegenzug werden diese Unternehmen von der sog. CO2-Abgabe befreit.
Von den freiwilligen Verpflichtungen profitiert vor allem die energieintensive Industrie wie Chemie, Metallherstellung, Maschinenbau, Gießereien, grafische Industrie sowie Herstellung von Keramik, Glas, Papier, Kunststoff, Aluminium, Lebensmittel und Kalk. Für die Verpflichtungsjahre 2008-2012 werden den Unternehmen gemäß den Begrenzungszielen Emissionsrechte kostenlos zugeteilt.
Ab 2008 müssen die emittierten Treibhausgasmengen jährlich mit entsprechenden Emissionsgutschriften ausgeglichen werden. Überschüssige Gutschriften können im Rahmen des Emissionshandels verkauft werden. Bei Mehremissionen müssen Emissionsgutschriften auf dem nationalen oder internationalen Markt dazugekauft werden. Bei der Nichteinhaltung des Begrenzungsziels muss die CO2-Abgabe für jede seit der Abgabebefreiung emittierte Tonne Treibhausgas nachgezahlt werden. Die CO2-Abgabe hat also für das Funktionieren des Schweizer Emissionshandels eine Doppelfunktion: Zum einen fungiert sie als Sanktion, wenn die Begrenzungsziele nicht eingehalten werden, zum anderen schafft sie die rechtliche Verbindlichkeit für die Emissionsreduktionsziele der Unternehmen.

