Hintergrund
- Das Europäische Emissionshandels-
system (EU-ETS) - EU-ETS Verfahren
- Internationale Emissionshandels-
systeme - Hintergrund-
informationen zu Emissionszertifikaten - Auswahl der Regeln und Gesetze rund um das Kyoto-Protokoll
Service
EU-ETS Verfahren
Im Rahmen der Verhandlungen des UN-Klimarahmenübereinkommens wurde im Protokoll von Kyoto (Dezember 1997) festgelegt, dass zur Einhaltung der verpflichtenden staatlichen Emissionsreduktionsziele auch der Handel mit Emissionszertifikaten als Flexibles Instrument des Klimaschutzes eingesetzt werden kann. Durch die Marrakesh Accords (2001) fand die Erweiterung der Regelungen und Anforderungen an das internationale Emissionshandelssystem auf der Vertragsstaatenebene statt.
Den jeweiligen nationalen Emissionshandelssystemen liegt ein international vereinbartes Verfahren zugrunde:
- In der ersten Phase werden auf der Staatsebene die Emissionsbudgets, d.h. die erlaubten Emissionsmengen, verbindlich festgelegt.
- In der zweiten Phase erfolgt eine Zuteilung dieser Mengen an die betroffenen Branchen und Sektoren.
- In der dritten Phase wird das festgelegte Emissionsbudget an die emittierenden Unternehmen vergeben.
- Da der tatsächliche Treibhausgas-Ausstoß der Unternehmen die zugeteilte Emissionsmenge übersteigen kann, entsteht eine durch Zukauf von Emissionszertifikaten oder eigene Emissionsminderungsmaßnahmen auszugleichende Differenz.
- Die am Ende des Verpflichtungszeitraums abgegebenen Emissionszertifikate müssen der tatsächlichen Menge der ausgestoßenen Treibhausgase des Unternehmens entsprechen.
- Wird diese Verpflichtung nicht eingehalten, muss das betroffene Unternehmen mit fiskalen Sanktionen rechnen.
Innerhalb der Europäischen Union wurde dieses System durch das europäische Emissionshandelsrecht (EU-Emissionshandelsrichtlinie) in 2003 festgelegt. Dadurch wurde eine einheitliche Grundstruktur des Emissionshandels geschaffen, die in den nationalen Emissionshandelssystemen entsprechend angepasst und angewendet wird. Hierfür kann als Beispiel die deutsche Gesetzgebung dienen, die sich in den Regelungen des TEHG (Deutscher Bundestag, 2004) widerspiegelt.

