Das Europäische Emissionshandelssystem
(EU-ETS)

Die Mitgliedsstaaten der EU haben sich aufgrund der Beschlüsse des Kyoto-Protokolls verpflichtet, ihren Treibhausgasausstoß in der ersten Verpflichtungsperiode 2008-2012 um 8%, bis 2020 um insgesamt 20% (Ausgangsbasis: Emissionsstand 1990) zu senken. Deutschland, als Vorreiter der Klimaschutzpolitik, strebt eine 30-40-prozentige Senkung der Emissionen an.

Diese Vorgaben gelten europaweit für folgende Branchen: Strom- und Wärmeerzeugung ab 20 MW mit fossilen Rohstoffen, Mineralölraffinerien, Kokereien, Eisenmetallerzeugung und -verarbeitung und für Anlagen zur Herstellung von Roheisen, Stahl, Zementklinkern, Kalk, Glas einschließlich Glasfasern, keramischen Erzeugnissen, Zellstoff, Papier und Pappe.

Die EU-Regierungen legten Grenzwerte für die zulässigen Treibhausgasemissionen pro Jahr für rund 12 000 Kraftwerke und energieintensive Anlagen fest. Diese Anlagen sind für ca. 50% der CO2-Emissionen der Europäischen Gemeinschaft  verantwortlich. Betreiber, deren Anlagen weniger Treibhausgase freisetzen, haben die Möglichkeit, die ungenutzten Emissionszertifikate an andere, emissionsintensive Betreiber zu verkaufen. Mit Hilfe des Systems wurden für die betroffenen Unternehmen Anreize geschaffen, ökologische Lösungen rentabel umzusetzen.

Das Europäische Handelssystem (EU ETS) ist somit, neben den projektbasierten Mechanismen (Clean Development Mechanism und Joint Implementation), ein weiteres marktwirtschaftliches Instrument des Klimaschutzes. Die Verbindung der drei Handlungsinstrumente - Einpreisung (Internalisierung) des Treibhausgasausstoßes durch den Emissionshandel und flexible Projektmechanismen - ermöglicht ökonomisch effizientere Emissionsminderungsstrategien.

Allen Handlungsansätzen innerhalb des Handelssystems mit Emissionszertifikaten liegt ein identisches Verfahren zugrunde.